Eine schwere Krankheit kann den Alltag von einem Tag auf den anderen verändern. Wenn Betroffene aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr selbst einkaufen, kochen, putzen oder die Wäsche erledigen können, wird selbst die gewöhnliche Haushaltsführung zu einer großen Herausforderung. Besonders nach einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung oder einer medizinischen Behandlung kann vorübergehend professionelle Unterstützung notwendig sein.
Was viele nicht wissen: Auch ohne Pflegegrad kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Haushaltshilfe über die gesetzliche Krankenkasse bestehen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 38 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Allerdings müssen bestimmte medizinische und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Im Folgenden erfahren Sie, wann eine Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit möglich ist, welche Bedingungen gelten, wie lange die Unterstützung bewilligt werden kann und wie Sie den Antrag richtig stellen.
1. Was bedeutet der Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit?
Der Anspruch auf Haushaltshilfe ermöglicht gesetzlich Krankenversicherten unter bestimmten Voraussetzungen eine praktische Unterstützung bei der täglichen Haushaltsführung.
Die Leistung ist besonders für Menschen gedacht, die aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung ihres Gesundheitszustands vorübergehend nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt selbstständig zu führen.
Die rechtliche Grundlage ist § 38 Absatz 1 SGB V. Darin ist ausdrücklich geregelt, dass Versicherte auch dann Haushaltshilfe erhalten können, wenn keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt und die Haushaltsführung wegen einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist.
Zu den typischen Situationen gehören:
- Eine schwere Erkrankung mit erheblichen körperlichen Einschränkungen
- Eine akute Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit
- Die Erholungsphase nach einem Krankenhausaufenthalt
- Die Zeit nach einer ambulanten Operation
- Die Genesung nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung
Der Anspruch besteht bei dieser besonderen gesetzlichen Regelung grundsätzlich für höchstens vier Wochen. Leben bestimmte hilfebedürftige Kinder im Haushalt, kann sich die Dauer auf bis zu 26 Wochen verlängern. <Cite refs={[„turn300246search0″,“turn300246search5“]}/>
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bewilligen kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Es reicht nicht aus, lediglich eine Erkrankung nachzuweisen. Entscheidend ist, ob die Krankheit tatsächlich verhindert, dass der Haushalt weitergeführt werden kann.
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Anspruch nach § 38 SGB V richtet sich an gesetzlich Krankenversicherte. Bei einer privaten Krankenversicherung hängt eine mögliche Kostenübernahme von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung
Die Erkrankung muss so schwerwiegend sein, dass die betroffene Person ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen kann.
Eine akute Verschlimmerung liegt beispielsweise vor, wenn sich der Gesundheitszustand einer bereits bestehenden Erkrankung deutlich verschlechtert und dadurch vorübergehend erhebliche Einschränkungen entstehen. Verenas Hausservice ist eine Anlaufstelle für Menschen, die eine Haushaltshilfe nach ambulanter Operation suchen und während der Erholungsphase Unterstützung benötigen.
Keine andere Person kann den Haushalt übernehmen
Eine zentrale Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die notwendigen Haushaltsaufgaben übernehmen kann.
Wenn beispielsweise ein gesunder Partner im selben Haushalt lebt und die Haushaltsführung übernehmen kann, kann dies gegen einen Anspruch sprechen.
Kein Pflegegrad 2 bis 5 beim besonderen Krankheitsanspruch
Für den besonderen Anspruch wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung darf grundsätzlich keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegen.
Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 können diese Leistung daher grundsätzlich beantragen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ärztlicher Nachweis
Die medizinische Situation und der notwendige Unterstützungsbedarf müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die der Krankenkasse bei der Prüfung des Antrags hilft. <Cite refs={[„turn300246search0″,“turn300246search3″,“turn300246search4“]}/>
3. Welche Krankheiten können einen Anspruch begründen?
Das Gesetz nennt keine abschließende Liste bestimmter Diagnosen, bei denen automatisch eine Haushaltshilfe bewilligt wird. Entscheidend ist vielmehr, wie stark die Erkrankung die selbstständige Haushaltsführung beeinträchtigt.
Je nach Einzelfall können beispielsweise folgende Situationen relevant sein:
Schwere Erkrankungen mit körperlichen Einschränkungen
Bei schweren Erkrankungen kann die körperliche Belastbarkeit so stark eingeschränkt sein, dass alltägliche Aufgaben nicht mehr eigenständig erledigt werden können.
Dazu können beispielsweise Situationen während einer belastenden Therapie oder nach einer schweren Erkrankung gehören.
Erkrankungen mit akuter Verschlimmerung
Auch eine deutliche Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit kann einen Anspruch begründen. Entscheidend ist, ob die betroffene Person dadurch vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen.
Erkrankungen nach medizinischen Eingriffen
Nach einer Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung können Schmerzen, eingeschränkte Beweglichkeit und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen die Haushaltsführung erschweren oder unmöglich machen.
Schwere gesundheitliche Belastungen nach einem Krankenhausaufenthalt
Auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kann weiterhin ein erheblicher Unterstützungsbedarf bestehen. Wenn der Patient zu Hause noch nicht ausreichend belastbar ist, kann eine Haushaltshilfe infrage kommen.
Wichtig ist: Nicht die Bezeichnung der Krankheit allein entscheidet über den Anspruch. Die Krankenkasse prüft die gesundheitlichen Einschränkungen und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall. <Cite refs={[„turn300246search3″,“turn300246search11“]}/>
4. Ist ein Pflegegrad für die Haushaltshilfe erforderlich?
Nein. Für den besonderen Anspruch wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit ist kein Pflegegrad erforderlich.
Die Regelung berücksichtigt ausdrücklich auch Versicherte, die vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind, ohne die Voraussetzungen für eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 oder höher zu erfüllen.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Kein Pflegegrad: Ein Anspruch kann bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen bestehen.
- Pflegegrad 1: Dieser schließt den besonderen Anspruch nicht automatisch aus.
- Pflegegrad 2 bis 5: Der besondere Anspruch zur eigenen Versorgung nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine wichtige Ausnahme betrifft die Versorgung eines im Haushalt lebenden Kindes: Die Pflegebedürftigkeit der versicherten Person schließt Haushaltshilfe zur Versorgung dieses Kindes nach den gesetzlichen Regelungen nicht automatisch aus.
Wer bereits einen Pflegegrad besitzt, sollte deshalb genau prüfen lassen, welche Unterstützungsleistungen infrage kommen. <Cite refs={[„turn300246search0″,“turn300246search5“]}/>
5. Wie lange besteht der Anspruch auf Haushaltshilfe?
Die gesetzliche Dauer hängt von der jeweiligen Situation ab.
Grundsätzlich bis zu vier Wochen
Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit kann die Haushaltshilfe grundsätzlich für längstens vier Wochen bewilligt werden.
Die tatsächliche Dauer richtet sich nach dem medizinisch begründeten Bedarf und der Entscheidung der Krankenkasse.
Verlängerung auf bis zu 26 Wochen
Eine längere Unterstützung ist möglich, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine zwölf Jahre alt ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Unter diesen Voraussetzungen kann sich der besondere Anspruch auf höchstens 26 Wochen verlängern.
Zusätzliche Leistungen der Krankenkasse
Einige Krankenkassen bieten über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus zusätzliche Satzungsleistungen an. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Unterstützung oder abweichende Leistungszeiträume ermöglichen.
Deshalb lohnt es sich, die individuellen Regelungen der eigenen Krankenkasse zu prüfen. <Cite refs={[„turn300246search0″,“turn300246search2″,“turn300246search4“]}/>
6. Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit?
Eine Haushaltshilfe übernimmt hauptsächlich alltägliche hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Sie soll sicherstellen, dass die notwendige Versorgung des Haushalts während der Erkrankung gewährleistet bleibt.
Reinigung der Wohnung
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Staubsaugen und Wischen
- Reinigung von Küche und Badezimmer
- Staubwischen
- Aufräumen wichtiger Wohnbereiche
- Entsorgung des Hausmülls
Einkaufen und Besorgungen
Wenn Betroffene ihre Wohnung nicht selbstständig verlassen können oder körperlich nicht belastbar sind, kann die Haushaltshilfe notwendige Einkäufe übernehmen.
Dazu zählen Lebensmittel, Hygieneartikel und andere Produkte des täglichen Bedarfs.
Zubereitung von Mahlzeiten
Eine Haushaltshilfe kann bei der Vorbereitung und Zubereitung einfacher Mahlzeiten unterstützen. Dabei sollten individuelle Ernährungsanforderungen und ärztliche Empfehlungen berücksichtigt werden.
Wäschepflege
Das Waschen, Trocknen und Zusammenlegen von Kleidung kann ebenfalls zum vereinbarten Aufgabenbereich gehören.
Allgemeine Haushaltsorganisation
Auch die Organisation notwendiger Haushaltsarbeiten kann übernommen werden. Welche Tätigkeiten tatsächlich erbracht werden, richtet sich nach dem bewilligten Umfang und den Vereinbarungen mit dem Anbieter.
Eine Haushaltshilfe ist allerdings kein Ersatz für medizinische Behandlungspflege oder einen ambulanten Pflegedienst. Wundversorgung, Medikamentengabe und andere medizinische Tätigkeiten gehören nicht automatisch zu ihren Aufgaben.
7. Wie beantragt man eine Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit?
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der gesetzlichen Krankenkasse. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen, damit die notwendige Unterstützung ohne unnötige Verzögerungen organisiert werden kann.
Schritt 1 – Krankenkasse kontaktieren
Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihre gesundheitliche Situation und erklären Sie, weshalb Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können.
Fragen Sie nach dem passenden Antragsformular und den erforderlichen Nachweisen.
Schritt 2 – Ärztliche Bescheinigung einholen
Der behandelnde Arzt sollte dokumentieren, weshalb eine Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist.
Wichtig sind insbesondere Angaben zu den gesundheitlichen Einschränkungen, dem Beginn des Unterstützungsbedarfs und der voraussichtlichen Dauer.
Schritt 3 – Haushaltsbedarf beschreiben
Erstellen Sie eine Übersicht über die Aufgaben, die Sie nicht mehr selbstständig erledigen können.
Dazu können beispielsweise Einkäufe, Reinigungsarbeiten, Kochen und Wäschepflege gehören.
Schritt 4 – Angaben zum Haushalt machen
Die Krankenkasse benötigt Informationen darüber, welche Personen mit Ihnen zusammenleben und ob jemand von ihnen den Haushalt weiterführen kann.
Schritt 5 – Antrag einreichen
Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und gegebenenfalls weiteren Nachweisen ein.
Schritt 6 – Entscheidung der Krankenkasse abwarten
Die Krankenkasse prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und entscheidet über die Bewilligung sowie den Umfang der Leistung.
Schritt 7 – Haushaltshilfe organisieren
Nach der Bewilligung kann die Unterstützung über einen Vertragspartner der Krankenkasse oder eine andere abgestimmte Lösung organisiert werden.
Grundsätzlich sollte der Antrag vor Beginn der Inanspruchnahme gestellt werden. Wenn die Situation dringend ist, sollten Sie sofort mit der Krankenkasse sprechen und das weitere Vorgehen klären. <Cite refs={[„turn300246search3″,“turn300246search4“]}/>
8. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Eine vollständige Antragstellung erleichtert die Prüfung durch die Krankenkasse.
In der Regel sind folgende Unterlagen hilfreich:
- Antragsformular der Krankenkasse
- Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit
- Angaben zur Diagnose und zu den gesundheitlichen Einschränkungen
- Informationen zum voraussichtlichen Unterstützungszeitraum
- Angaben zur Haushaltszusammensetzung
- Beschreibung der benötigten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Gegebenenfalls Entlassungsbericht oder weitere medizinische Unterlagen
Die Krankenkasse kann im Einzelfall zusätzliche Informationen anfordern.
Achten Sie darauf, dass die ärztliche Bescheinigung möglichst konkret beschreibt, weshalb Sie Ihren Haushalt nicht selbstständig weiterführen können. Eine allgemeine Bestätigung einer Erkrankung reicht für die Beurteilung des tatsächlichen Hilfebedarfs möglicherweise nicht aus.
9. Wer organisiert die Haushaltshilfe?
Nach der Bewilligung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die praktische Unterstützung zu organisieren.
Vermittlung durch die Krankenkasse
Viele Krankenkassen arbeiten mit bestimmten Dienstleistern oder Organisationen zusammen. Sie können bei der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe unterstützen.
Professionelle Haushaltsdienstleister
Ein professioneller Anbieter kann die benötigten Tätigkeiten und Einsatzzeiten mit Ihnen abstimmen. Wichtig ist, dass die Abrechnung und Anerkennung durch die Krankenkasse vorab geklärt werden.
Selbst organisierte Ersatzkraft
Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht ein Grund, davon abzusehen, können die angemessenen Kosten einer selbst beschafften Ersatzkraft erstattet werden.
Dafür gelten die gesetzlichen Voraussetzungen des § 38 Absatz 4 SGB V. Klären Sie möglichst vor der Beauftragung mit der Krankenkasse, welche Kosten übernommen werden können.
Unterstützung durch Angehörige
Wenn Angehörige oder andere nahestehende Personen helfen, können bestimmte Kostenregelungen gelten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden grundsätzlich keine Kosten für die eigentliche Hilfe erstattet. Erforderliche Fahrtkosten und Verdienstausfall können unter bestimmten Voraussetzungen und in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. <Cite refs={[„turn300246search0″,“turn300246search4“]}/>
10. Wie hoch ist die Zuzahlung für eine Haushaltshilfe?
Bei einer bewilligten Haushaltshilfe über die gesetzliche Krankenkasse müssen Versicherte ab 18 Jahren grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung leisten.
Diese beträgt:
- Zehn Prozent der täglichen Kosten
- Mindestens fünf Euro pro Kalendertag
- Höchstens zehn Euro pro Kalendertag
Die Zuzahlung fällt für jeden Kalendertag an, an dem die Leistung in Anspruch genommen wird.
Wer bereits von gesetzlichen Zuzahlungen befreit ist, muss die entsprechende Befreiungsregelung beachten. Die allgemeine Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Kranke kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Grenze von einem Prozent gelten.
Die Befreiung muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Bewahren Sie deshalb Nachweise über bereits geleistete Zuzahlungen auf. <Cite refs={[„turn300246search2″,“turn300246search4“]}/>
11. Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass keine Unterstützung möglich ist. Zunächst sollten Sie den Bescheid sorgfältig prüfen.
Mögliche Ablehnungsgründe sind:
- Die medizinische Notwendigkeit wurde nicht ausreichend nachgewiesen.
- Eine andere Person im Haushalt kann die Haushaltsführung übernehmen.
- Die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
- Die beantragte Dauer oder der Umfang ist nicht ausreichend begründet.
- Es fehlen erforderliche Unterlagen.
Wenn Sie die Entscheidung für nicht gerechtfertigt halten, können Sie grundsätzlich Widerspruch einlegen. Bei einem Bescheid mit ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung beträgt die Frist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe.
Zusätzliche ärztliche Nachweise und eine genauere Beschreibung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs können bei der erneuten Prüfung hilfreich sein.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Krankenkasse zusätzliche Satzungsleistungen anbietet, die unabhängig vom regulären Anspruch infrage kommen können.
12. Welche Alternativen gibt es bei einem höheren Unterstützungsbedarf?
Manchmal reicht eine gewöhnliche Haushaltshilfe nicht aus. Wenn neben der Haushaltsführung auch medizinische oder pflegerische Unterstützung benötigt wird, sollten weitere Leistungen geprüft werden.
Häusliche Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege kann medizinische Behandlungspflege und unter bestimmten Voraussetzungen weitere Versorgungsleistungen umfassen.
Sie kommt beispielsweise infrage, wenn medizinische Maßnahmen zu Hause erforderlich sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Kurzzeitpflege
Wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kurzzeitpflege über die gesetzliche Krankenversicherung möglich sein.
Das Bundesgesundheitsministerium weist auf zusätzliche Versorgungsansprüche bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung hin. Dazu gehören neben der Haushaltshilfe auch erweiterte Möglichkeiten der häuslichen Krankenpflege und Kurzzeitpflege. <Cite refs={[„turn300246search1″,“turn300246search2“]}/>
Private Haushaltshilfe
Wenn keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist, kann eine private Haushaltshilfe beauftragt werden.
Vorher sollten die Kosten, Einsatzzeiten und Aufgaben schriftlich vereinbart werden.
13. Wie können Betroffene die Unterstützung sinnvoll planen?
Eine gute Organisation hilft dabei, die verfügbare Unterstützung effizient einzusetzen.
Prioritäten festlegen: Überlegen Sie, welche Haushaltsaufgaben besonders dringend sind. Dazu gehören häufig Einkäufe, Mahlzeiten und die Reinigung wichtiger Wohnbereiche.
Einsatzzeiten abstimmen: Die Einsatzzeiten sollten zum Tagesablauf und zum tatsächlichen Unterstützungsbedarf passen.
Aufgaben schriftlich festhalten: Eine übersichtliche Aufgabenliste verhindert Missverständnisse zwischen der Haushaltshilfe und der unterstützten Person.
Ansprechpartner bestimmen: Wenn Betroffene selbst organisatorisch eingeschränkt sind, kann eine Vertrauensperson bei der Kommunikation mit der Krankenkasse und dem Dienstleister helfen.
Veränderungen melden: Wenn sich der Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert, sollte der Unterstützungsbedarf neu bewertet und gegebenenfalls mit der Krankenkasse abgestimmt werden.
Häufig gestellte Fragen zum Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit
Wann habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, Ihren Haushalt aufgrund einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nicht weiterführen können, keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann und keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, kann ein Anspruch nach § 38 SGB V bestehen.
Kann ich Haushaltshilfe ohne Pflegegrad beantragen?
Ja. Der besondere Anspruch wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung ist gerade auch für Versicherte vorgesehen, die keinen Pflegegrad oder höchstens Pflegegrad 1 haben.
Muss ich Kinder im Haushalt haben?
Nein. Für den besonderen Anspruch bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung ist ein Kind im Haushalt nicht erforderlich. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Wie lange wird die Haushaltshilfe bezahlt?
Grundsätzlich für höchstens vier Wochen. Wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt lebt, kann sich der besondere Anspruch auf bis zu 26 Wochen verlängern.
Reicht eine ärztliche Bescheinigung für die Bewilligung aus?
Nein. Die Bescheinigung dokumentiert den medizinischen Bedarf. Über die Kostenübernahme und den Leistungsumfang entscheidet die Krankenkasse.
Kann ich nach einer ambulanten Operation Haushaltshilfe erhalten?
Ja, wenn die gesundheitlichen Folgen der Operation dazu führen, dass Sie Ihren Haushalt nicht selbstständig weiterführen können und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist, wenn mein Partner ebenfalls im Haushalt lebt?
Die Krankenkasse prüft, ob Ihr Partner den Haushalt tatsächlich weiterführen kann. Wenn die Person selbst gesundheitlich eingeschränkt oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die Aufgaben zu übernehmen, sollte dies bei der Antragstellung erläutert werden.
Kann ich die Haushaltshilfe selbst organisieren?
Unter den Voraussetzungen des § 38 Absatz 4 SGB V kann eine selbst beschaffte Ersatzkraft erstattet werden, wenn die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen kann oder ein Grund besteht, davon abzusehen. Die Kostenerstattung sollte vorher mit der Krankenkasse geklärt werden.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sie können den Ablehnungsbescheid prüfen und bei entsprechenden Gründen Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe.
Fazit
Der Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit kann für Betroffene eine wichtige Entlastung darstellen. Wenn eine Erkrankung oder eine akute Verschlimmerung dazu führt, dass die Haushaltsführung vorübergehend nicht mehr möglich ist, kann die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer professionellen Unterstützung übernehmen.
Ein Pflegegrad 2 bis 5 ist beim besonderen Krankheitsanspruch grundsätzlich ausgeschlossen. Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 können dagegen einen Antrag stellen, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere die medizinische Notwendigkeit und die Tatsache, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.
Die Unterstützung ist grundsätzlich auf vier Wochen begrenzt und kann bei einem hilfebedürftigen Kind im Haushalt unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 26 Wochen dauern.
Wer frühzeitig mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse spricht, die notwendigen Unterlagen vorbereitet und den tatsächlichen Hilfebedarf genau beschreibt, schafft eine gute Grundlage für die Antragstellung. So lässt sich die notwendige Unterstützung organisieren, damit Betroffene sich stärker auf ihre Gesundheit und Genesung konzentrieren können.

